Autismus und Rechtsprechung

Autismus und Rechtsprechung
Zum Schutz des Rechts auf Bildung für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen

Autismus und Rechtsprechung.pdf
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EINLEITUNG

  EUROPARAT

  • Bestimmungen in Europäischen Abkommen zur Nichtdiskriminierung und Ausbildung von Behinderten Menschen
    • Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
    • Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (revidiert) von 1996
  • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Bildung für behinderte Menschen, die Wahlfreiheit der Eltern und das Prinzip der positiven Diskriminierung
  • Rechsprechung des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte zum Recht auf Bildung von Kindern und Erwachsenen mit ASD 

 

FRANKREICH

  • Nationale Bestimmungen, in denen das Prinzip der Ausbildung von behinderten Menschen in normalen Schulen fest gelegt ist
  • Durch Verwaltungsgerichte verkündete Rechtsprechung, wo der Staat zur Verantwortung gezogen und der Familie Schadensersatz zugesprochen wird
    • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon von Oktober 2005
    • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Paris von März 2005

 

VEREINIGTES KÖNIGREICH

  • Nationale Bestimmungen, in denen das Prinzip der Nichtdiskriminierung von behinderten Kindern festgestelt wird 
  • Rechtsprechung durch ein spezifisches Gericht unter Bedrücksichtigung der ganz besonderen Bedürfnisse des Kindes und der Wünsche der Eltern

 

ITALIEN

  • Nationale Bestimmungen zum Recht auf Bildung von Kindern mit schweren Behinderungen in Italien
  • Rechsprechung zum Recht auf Bildung von Kindern mit schweren Behinderungen
  • Ein Beispiel für einen Regelrahmen, um Kinderen mit Behinderungen das Recht auf Bildung zu Gewärleisten

 

DEUTSCHLAND

  • Nationale Bestimmungen für die Priorität des Besuchs einer Allgemeinbildenden Schule
  • Rechsprechung, die das Integrationsprinzip bestätigt und entscheidet, dass eine Sondereinrichtung die Ausnahme bleiben muss

 

POLEN

  • Die nationalen Bestimmungen in Polen berücksichtigen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, einschließlich von Kindern und Jugendlichen mit Autismus
  • Keine Rechtsprehung Aufgrund von sozialen und kulturellen Gesichtspunkten

Quelle: Autismus Europa 


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