
Autismus und Rechtsprechung
Zum Schutz des Rechts auf Bildung für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen

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EINLEITUNG
EUROPARAT
- Bestimmungen in Europäischen Abkommen zur Nichtdiskriminierung und Ausbildung von Behinderten Menschen
- Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (revidiert) von 1996
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Bildung für behinderte Menschen, die Wahlfreiheit der Eltern und das Prinzip der positiven Diskriminierung
- Rechsprechung des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte zum Recht auf Bildung von Kindern und Erwachsenen mit ASD
FRANKREICH
- Nationale Bestimmungen, in denen das Prinzip der Ausbildung von behinderten Menschen in normalen Schulen fest gelegt ist
- Durch Verwaltungsgerichte verkündete Rechtsprechung, wo der Staat zur Verantwortung gezogen und der Familie Schadensersatz zugesprochen wird
- Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon von Oktober 2005
- Entscheidung des Verwaltungsgerichts Paris von März 2005
VEREINIGTES KÖNIGREICH
- Nationale Bestimmungen, in denen das Prinzip der Nichtdiskriminierung von behinderten Kindern festgestelt wird
- Rechtsprechung durch ein spezifisches Gericht unter Bedrücksichtigung der ganz besonderen Bedürfnisse des Kindes und der Wünsche der Eltern
ITALIEN
- Nationale Bestimmungen zum Recht auf Bildung von Kindern mit schweren Behinderungen in Italien
- Rechsprechung zum Recht auf Bildung von Kindern mit schweren Behinderungen
- Ein Beispiel für einen Regelrahmen, um Kinderen mit Behinderungen das Recht auf Bildung zu Gewärleisten
DEUTSCHLAND
- Nationale Bestimmungen für die Priorität des Besuchs einer Allgemeinbildenden Schule
- Rechsprechung, die das Integrationsprinzip bestätigt und entscheidet, dass eine Sondereinrichtung die Ausnahme bleiben muss
POLEN
- Die nationalen Bestimmungen in Polen berücksichtigen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, einschließlich von Kindern und Jugendlichen mit Autismus
- Keine Rechtsprehung Aufgrund von sozialen und kulturellen Gesichtspunkten
Quelle: Autismus Europa